Lexikon
Schiedsspruch
Entscheidung eines privaten Schiedsgerichts in einem Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit, meist aufgrund eines Schiedsvertrags; zu unterscheiden von der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits durch einen Schiedsmann oder durch gerichtlichen Sühneversuch und vom Schiedsurteil. Wie dieses hat aber der Schiedsspruch die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils; wird erst durch Beschluss eines ordentlichen Gerichts vollstreckbar (§ 1042 ZPO). – Ähnlich in Österreich nach §§ 592 ff. ZPO. Ähnlich, jedoch kantonal unterschiedlich in der Schweiz.
Wissenschaft
Ausweg aus der Antibiotika-Krise
Gegen viele Bakterien hilft kein Antibiotikum mehr. Doch Phagen können solche Bakterien töten. Nach einer langen Pause nimmt die Phagenforschung jetzt wieder Fahrt auf. von YasMin Appelhans Als das Telefon klingelt, ist Steffanie Strathdee ausnahmsweise nicht bei ihrem Mann im Krankenhaus. Dabei wacht sie seit Wochen fast ständig...
Wissenschaft
Sanfte Supernova
Massereiche Sterne enden in einer Explosion, ihr Kern kollabiert zu einem Neutronenstern. Jetzt haben Astronomen eine Ausnahme von dieser Regel entdeckt.
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