Sequestrati ọ n

behördliche Verwahrung und Verwaltung von Sachen (besonders Grundstücken) und Rechten, auch Beaufsichtigung von Personen (z. B. Minderjährigen), vor allem im Rahmen eines gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens ; zu unterscheiden von der Zwangsverwaltung . – In Österreich und der Schweiz ist Sequestration die Verwahrung einer Sache, über deren Rechtsverhältnisse Streit oder Unklarheit besteht, durch eine neutrale Privatperson.