Sozi ạ lbeirat

Beirat beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für alle Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung und für die gesetzliche Unfallversicherung; besteht aus 4 Vertretern der Versicherten, 4 Vertretern der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Deutschen Bundesbank und 3 Vertretern der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Der Sozialbeirat macht vor allem das Gutachten für den Sozialbericht.