Spende
freiwillige Zahlung oder Lieferung von Gütern ohne Gegenleistung mit einer gewissen Zweckbestimmung. Grundsätzlich sind Spenden als Kosten der Lebensführung bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht abzugsfähig mit Ausnahme von Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, wissenschaftlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke.