Staatsrecht
Teil des öffentlichen Rechts, umfasst das eigentliche Verfassungsrecht einschließlich der Grundrechte , wozu noch das Staatsangehörigkeitsrecht , die Grundzüge des öffentlichen Dienstrechts , das Wahlrecht u. Ä. kommen.
Teil des öffentlichen Rechts, umfasst das eigentliche Verfassungsrecht einschließlich der Grundrechte , wozu noch das Staatsangehörigkeitsrecht , die Grundzüge des öffentlichen Dienstrechts , das Wahlrecht u. Ä. kommen.