Staatsvermögen

Gesamtheit der dem Staat gehörigen beweglichen und unbeweglichen Sachen. Man unterscheidet: 1. Finanzvermögen (z. B. staatliche Betriebe), 2. Verwaltungsvermögen (z. B. Amtsgebäude), 3. Sachen in Gemeingebrauch (z. B. Straßen, Autobahnen, Wasserstraßen).