Stadtkämmerer
der Leiter des städtischen Finanzwesens, im deutschen Gemeinderecht in der Regel als 1. Beigeordneter stellvertretender Leiter des Gemeindevorstands mit der Amtsbezeichnung Stadtrat , in kreisfreien Städten Bürgermeister .
der Leiter des städtischen Finanzwesens, im deutschen Gemeinderecht in der Regel als 1. Beigeordneter stellvertretender Leiter des Gemeindevorstands mit der Amtsbezeichnung Stadtrat , in kreisfreien Städten Bürgermeister .