Städteordnung
nur für Städte geltende Gemeindeordnung (Gegensatz: Landgemeindeordnung ), z. B. die preußische Städteordnung des Freiherrn vom Stein von 1808. Das moderne Gemeinderecht kennt nur noch gemeinschaftliche Gemeindeordnungen für Städte und Landgemeinden, deren unterschiedliche Struktur durch Sonderbestimmungen berücksichtigt wird.