Lexikon

Tarfrecht

ein Teil des Arbeitsrechts: die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Kern des Tarifrechts ist der Tarifvertrag. In Deutschland wurde das Tarifrecht erstmalig durch die Tarifvertrags-VO von 1918 (Neufassung 1928) geregelt. Neuregelung im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung der Berufsverbände (Tarifvertragsgesetz [TVG] vom 9. 4. 1949 für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, durch Gesetz vom 23. 4. 1953 auf das Bundesgebiet ausgedehnt, gilt in der Fassung vom 25. 8. 1969 mit späteren Änderungen). In Österreich: Kollektivvertrag, in der Schweiz: Gesamtarbeitsvertrag.
Wissenschaft

Flugsaurier: Zu Fuß zum Erfolg

Wie lebten Pterosaurier, wenn sie nicht in der Luft unterwegs waren? Diese Frage beleuchtet nun eine Untersuchung der Hände und Füße zahlreicher Arten aus der gesamten Entwicklungsgeschichte der Flugechsen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die frühen Vertreter noch an das Klettern in Bäumen angepasst waren, während spätere...

Natur
Wissenschaft

Natur neu erfinden

In der synthetischen Biologie ebnen Forscher neue Stoffwechselwege für lebende Organismen. Damit ergänzen sie die natürliche Evolution um moderne Möglichkeiten für die Medizin und Industrie. von RAINER KURLEMANN Viele Dinge, die von der Natur evolutionär entwickelt wurden, sind herausragende Vorbilder für den Menschen. Tiere...

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