Territorialit ạ̈ tsprinzip

ein Anknüpfungsgrundsatz, nach dem (im Gegensatz zum Personalitätsprinzip ) diejenige von mehreren beteiligten Rechtsordnungen maßgebend ist, in deren Geltungsbereich sich der zu beurteilende Sachverhalt (z. B. Vertragsschluss, Unfall) ereignet hat.