Überweisung
die Übertragung einer Forderung des Vollstreckungsschuldners gegen einen Dritten an den Vollstreckungsgläubiger durch richterlichen Überweisungsbeschluss aufgrund ihrer Pfändung (§ 835 ZPO).
die Übertragung einer Forderung des Vollstreckungsschuldners gegen einen Dritten an den Vollstreckungsgläubiger durch richterlichen Überweisungsbeschluss aufgrund ihrer Pfändung (§ 835 ZPO).