Ungültigkeit
ungültige Staatsakte (besonders Verwaltungsakte ) können aber trotz Ungültigkeit bis zu ihrer erfolgreichen Anfechtung wirksam sein.
Auch: Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit
ungültige Staatsakte (besonders Verwaltungsakte ) können aber trotz Ungültigkeit bis zu ihrer erfolgreichen Anfechtung wirksam sein.
Auch: Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit