Val ụ taklausel
die Vereinbarung, eine Geldschuld in Auslandsvaluta oder in gesetzlichen Zahlungsmitteln in der Menge zu zahlen, die kursmäßig dem Schuldbetrag in einer bestimmten ausländischen Währung entspricht; ähnlich der Goldklausel.
die Vereinbarung, eine Geldschuld in Auslandsvaluta oder in gesetzlichen Zahlungsmitteln in der Menge zu zahlen, die kursmäßig dem Schuldbetrag in einer bestimmten ausländischen Währung entspricht; ähnlich der Goldklausel.