Verdächtigung
Aufstellen von unwahren tatsächlichen Behauptungen, die jemanden einer rechtswidrigen Tat oder einer Dienstpflichtverletzung beschuldigen, um behördliche Verfahren oder Maßnahmen herbeizuführen oder fortdauern zu lassen; nach § 164 StGB strafbar, wenn die Verdächtigung wider besseres Wissen erfolgt ist. – In Österreich wird die falsche Verdächtigung, die einen anderen der Gefahr behördlicher Verfolgung aussetzt, als Verleumdung nach § 297 StGB bestraft. In der Schweiz sind falsche Verdächtigungen strafbar als falsche Anschuldigung (§ 303) und Irreführung der Strafrechtspflege (§ 304 StGB).
Auch: falsche Verdächtigung, ; Denunziation