Verfügung
behördliche Anordnung zur Regelung eines Einzelfalls; nach außen (z. B. als Verwaltungsakt die Polizeiverfügung , als richterlicher Akt die einstweilige Verfügung , Strafverfügung) oder nach innen (Weisung des Vorgesetzten im Dienst der öffentlichen Verwaltung).