Verpackungsverordnung
die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21. 8. 1998 (mit bedeutsamer Änderung durch Verordnung vom 2. 4. 2008) nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz . Die Auswirkung von Abfällen (Verkaufs-, Transport-, Getränkeverpackungen) auf die Umwelt soll vermieden oder verringert werden. Die Verpackungsverordnung regelt Rücknahmepflichten, die Pfanderhebung, den Ausbau von Mehrwegsystemen, die Beschaffenheit und Kennzeichnung zur Materialidentifizierung sowie materialspezifische Verwertungsquoten.