Vertragsfreiheit
die grundsätzliche Befugnis des Bürgers, nach eigenem Belieben Verträge abzuschließen und zu gestalten, vielfach als eines der Grundrechte gewährleistet. Es herrschen Abschluss- und Gestaltungsfreiheit , soweit nicht Gesetz und gute Sitten dieser Freiheit Grenzen setzen.