Vertragsstrafe
aufgrund besonderer Vereinbarung bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung eines Vertrags vom Schuldner zu zahlende Geldsumme (Gegensatz: Reugeld ) in verhältnismäßiger Höhe (§§ 339 ff. BGB).
Auch: Konventionalstrafe
aufgrund besonderer Vereinbarung bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung eines Vertrags vom Schuldner zu zahlende Geldsumme (Gegensatz: Reugeld ) in verhältnismäßiger Höhe (§§ 339 ff. BGB).
Auch: Konventionalstrafe