Verwaltungsverfahren

das Verfahren der Verwaltungsbehörden im Unterschied zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, umfasst außer dem Setzen von Verwaltungsakten als den sachlichen Verwaltungsentscheidungen auch die Verwaltungsvollstreckung . Eine Zusammenfassung der allgemeinen Verfahrensregelungen wurde mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25. 5. 1976 (Neufassung: 23. 1. 2003) geschaffen. Das Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden, bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Behörden der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

In der Schweiz ist das Verwaltungsverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen teils kantonal, teils durch den Bund geregelt. In Österreich ähnlich geregelt wie in Deutschland.