Vogt
ursprünglich ein Laie, der anderen Schutz nach außen bot und sie vertrat, besonders vor Gericht; rückte in fränkischer Zeit in die Stellung eines Richters der Immunität (meist mit hoher Gerichtsbarkeit) auf; leistete dem König einen Treueid, wurde von den Königsboten kontrolliert, entwickelte sich (seit der Mitte des 9. Jahrhunderts) zum sein Amt vererbenden Edel- oder Herrenvogt , besonders wenn er über Hochstifte, Kirchen und Klöster die Schirmvogtei ausübte und zu der niederen die hohe (Blut-)Gerichtsbarkeit erwarb. – Vogt wurde auch ein vom König im Mittelalter bestellter Beamter für Verwaltung und Gerichtsbarkeit in einem Krongutsbezirk (Reichsvogt, Reichsvogtei) genannt.