Volkseigene Güter
landwirtschaftliche Großbetriebe unter der direkten Leitung der zentralen und örtlichen Verwaltungsorgane in der DDR, juristische Personen und Träger des ihnen übertragenen Volkseigentums . Die VEG sollten zu Musterbetrieben entwickelt werden, die die Aufgabe der Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung übernehmen sollten.
Auch: Abkürzung VEG