Vollstreckungsorgan

das staatliche Organ, das für die Durchführung der Zwangsvollstreckung zuständig ist. Vollstreckungsorgane sind das Vollstreckungsgericht (immer Amtsgericht, §§ 764, 802 ZPO), der Gerichtsvollzieher , in Ausnahmefällen auch das Prozessgericht (§§ 887 ff. ZPO) und das Grundbuchamt (§ 867 ZPO). – Vollstreckungsorgane sind in Österreich das Bezirksgericht als Exekutionsgericht (§ 17 EO), Vollstreckungsbeamte, Beamte der Gerichtskanzlei und Gerichtsbedienstete (§ 24 EO). – In der Schweiz ist das Vollstreckungsorgan das Konkursamt, das für einen schweizerischen Konkurskreis zuständig ist (Art. 3 und Art. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889).