Vorausvermächtnis
das einem Erben zugewendete Vermächtnis (§ 2150 BGB). Das österreichische Recht enthält grundsätzlich ähnliche Bestimmungen über Vorausvermächtnisse (§§ 648, 758 f., 1279 ABGB).
das einem Erben zugewendete Vermächtnis (§ 2150 BGB). Das österreichische Recht enthält grundsätzlich ähnliche Bestimmungen über Vorausvermächtnisse (§§ 648, 758 f., 1279 ABGB).