Vorstrafe
frühere Strafe eines Beschuldigten, die noch nicht im Strafregister getilgt ist; in der Regel Anlass zu höherer Strafe für den Vorbestraften durch das Gericht ( Strafschärfungsgründe ).
frühere Strafe eines Beschuldigten, die noch nicht im Strafregister getilgt ist; in der Regel Anlass zu höherer Strafe für den Vorbestraften durch das Gericht ( Strafschärfungsgründe ).