Wahldelikte
strafbare Handlungen in Bezug auf die Ausübung des Wahlrechts. Im Einzelnen neben Wahlbestechung , Wahlnötigung und Verletzung des Wahlgeheimnisses die Verhinderung oder Störung einer Wahl oder der Feststellung ihres Ergebnisses mittels Gewalt oder Drohung mit Gewalt ( Wahlbehinderung , § 107 StGB); das unbefugte Wählen oder sonstige Herbeiführen eines unrichtigen Wahlergebnisses oder dessen Verfälschung oder unrichtige Verkündung ( Wahlfälschung , § 107a StGB); das Versetzen eines Wählers in einen Irrtum über Inhalt oder Gültigkeit seiner Wahl ( Wählertäuschung , § 108a StGB); ferner Handlungen, durch die zu Unrecht die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Wählers in die Wählerlisten bewirkt wird, und das unbefugte Kandidieren (§ 107b StGB). In Österreich: §§ 261 ff. StGB; in der Schweiz: Art. 279 f.