Zahlung
Erfüllung einer Verbindlichkeit durch Übergabe von Zahlungsmitteln . Während bei der Zahlung in Währungsgeld die entsprechende Verpflichtung sofort erlischt, gibt z. B. der Scheck dem Gläubiger nur die Möglichkeit, seine Forderung zu befriedigen. – Jeder kann über die von ihm geleistete Zahlung eine Quittung verlangen (§ 368 BGB; § 1426 österreichisches ABGB; Art. 88 schweizerisches OR).