Ziv ị lehe
die durch staatliche (standesamtliche) Eheschließung begründete Ehe im Gegensatz zur kirchlich geschlossenen Ehe. Die obligatorische Zivilehe wurde in Deutschland 1875 eingeführt.
die durch staatliche (standesamtliche) Eheschließung begründete Ehe im Gegensatz zur kirchlich geschlossenen Ehe. Die obligatorische Zivilehe wurde in Deutschland 1875 eingeführt.