Lexikon

Zustimmungsgesetz

im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland 1. ein Gesetz, für das nach der Verabschiedung durch den Bundestag noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist; kommt eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat nicht zustande, so ist der Vermittlungsausschuss einzuberufen (Art. 77 GG); lehnt der Bundesrat die Gesetzesvorlage weiterhin ab, ist sie gescheitert. Das Grundgesetz (GG) enthält keine Definition von Zustimmungsgesetzen, sondern benennt sie im Einzelnen. In der Regel sind auch Verfassungsänderungen, Verwaltungs- und Finanzgesetz Zustimmungsgesetze. 2. ein Gesetz, durch das der Bundestag seine Zustimmung zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge erteilt (Art. 59 Abs. 2 GG); kann auch Vorbehalte festlegen und Durchführungsvorschriften enthalten; es wird zusammen mit dem Vertrag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Flüsse und CO2
Wissenschaft

Flüsse setzen Jahrtausende altes CO2 frei

Flüsse sind ein wichtiges Element im globalen Kohlenstoffkreislauf. Auf ihrem Weg durch die Landschaft nehmen sie Kohlenstoff aus dem Boden auf und setzen ihn als Kohlendioxid und Methan in die Atmosphäre frei. Eine Studie zeigt nun, dass dieser Kohlenstoff zu großen Teilen seit Tausenden Jahren in der Erde gespeichert war – und...

Die Ästhetik trügt: Plasik im Meer ist für viele Tiere lebensbedrohlich, etwa wenn sie es für Nahrung halten und verschlucken.
Wissenschaft

Ein buntes Plastik-Meer

Eine Flut von großen und kleinen Kunststoffteilen durchzieht die Ozeane. Die Verbreitung des Plastikmülls im Meer hat negative Folgen für die Ökosysteme. Der Zufluss muss dringend gestoppt werden. Von BETTINA WURCHE Eine violette Seegurke liegt auf dem hellen, schlickigen Boden des Marianengrabens. Nicht weit davon bläht sich...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon