Zwangsgeld

obrigkeitlich auferlegte Geldschuld als Zwangsmittel , besonders häufig im Polizei- und Ordnungsrecht, auch im Zivilprozess u. a. zur Erzwingung des Offenbarungseids (§§ 888 – 890 ZPO), im Besteuerungsverfahren sowie in anderen gerichtlichen und behördlichen Verfahren (z. B. zur Übernahme einer Vormundschaft ); häufig unscharf als Geldstrafe bezeichnet, obwohl es nicht wie diese vergeltend wirkt.

Auch: Erzwingungsgeld