Zwangsmittel
auch Beuge-, Erzwingungs-, Ungehorsams- oder Zwangsstrafe , obrigkeitliche Zwangsausübung zum Zweck des Erwirkens rechtlich gebotener und des Verhinderns rechtlich verbotener Handlungen, besonders im Polizei- und Ordnungsrecht und im Vollstreckungsrecht; im Einzelnen Ersatzvornahme , Zwangsgeld , Zwangshaft und unmittelbarer Zwang . Die Zwangsmittel sind nach ihrem Zweck von den Geldbußen und Strafen zu unterscheiden. Im Gegensatz zu diesen können Zwangsmittel mehrfach verhängt werden; sie entfallen mit Eintritt des erwünschten Verhaltens oder Zustands. Zwangsmittel sind auch Repressalien und Retorsionen im Völkerrecht.
Auch: Erzwingungsmittel, ; Beugemittel