Sachleistungsprinzip

Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung geltendes Prinzip; der gesetzlich Versicherte ist berechtigt, bestimmte Leistungen von Vertragsärzten, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems sowie Arznei- und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen; die dabei anfallenden Kosten werden mit den Leistungserbringern direkt abgerechnet. In der privaten Krankenversicherung gilt dagegen das Prinzip der Kostenerstattung . <div class="geslex_bg_