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Missbrauch strenger ahnden
Lange haben sie gebraucht und schwer haben sie mit sich gerungen. Endlich hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre Leitlinien zum Umgang mit Kindesmissbrauch überarbeitet. Der Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Stephan Ackermann gibt Ende August die verschärften Grundsätze bekannt. Seit Bekanntwerden einer riesigen Zahl von zum Teil schwersten Fällen von Kindesmissbrauch durch katholische Geistliche im Frühjahr 2010 sind inzwischen jedoch viele Monate vergangen. Die gewaltige Aufmerksamkeit, die Medien, Politik und Gesellschaft dem Skandalthema anfangs schenkten, hat bereits stark nachgelassen. Nicht so das Leid der Betroffenen. Und die Verantwortung für die Kinder in Obhut der Kirche ist nach wie vor groß. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Strafbehörden müssen grundsätzlich eingeschaltet werden
In Zukunft müssen Staatsanwaltschaften und Behörden wie Jugendämter und Schulaufsichtsorgane grundsätzlich informiert werden, "sobald tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen vorliegen". Bislang wurde nur in erwiesenen Fällen des sexuellen Missbrauchs dem Verdächtigen zur Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft informiert.
Diese Pflicht entfalle nur "ausnahmsweise, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des mutmaßlichen Opfers beziehungsweise dessen Eltern oder Erziehungsberechtigten entspricht und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist", wie Stephan Ackermann unterstrich.
Von einer generellen Anzeigenpflicht sahen die Bischöfe letztendlich ab, denn auch das staatliche Recht kenne einen solchen "Automatismus" nicht.
Fakten zum Kindesmissbrauch in Deutschland