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Pocken und Pockenschutzimpfung
Besteht eine Gefahr, dass Pocken ausbrechen?
Die Pocken sind ausgerottet. Die Gefahr eines bioterroristischen Anschlages mit Freisetzung der Pockenkrankheit wird für Deutschland derzeit als eher gering eingeschätzt. Allerdings wird mit einer raschen Ausbreitung gerechnet, wenn ein einziger Pockenfall weltweit auftritt.
Was sind Pocken?
Pocken sind eine akute und hochansteckende Krankheit, die durch das Variola-Virus verursacht wird. Nach einer weltweiten Impfkampagne wurden die Pocken 1980 durch die Weltgesundheitsorganisation für ausgerottet erklärt. Der letzte Fall war 1977 in Somalia gemeldet worden. Der Mensch ist der einzige Überträger dieser Erkrankung. Der Erreger kommt in der Tierwelt nicht vor.
Was sind die Symptome?
In den allermeisten Fällen beginnt die Erkrankung mit hohem Fieber, Kopfschmerzen, starke Schmerzen in der Lendenwirbelsäulen- und Kreuzbeingegend, Schluckbeschwerden, Husten, auch Übelkeit und Erbrechen. Es beginnt ein typischer Ausschlag in den nächsten 1-2 Tagen. Bläschen zeigen sich am ganzen Körper, besonders im Gesicht, an den Armen und Beinen und auch in Mund und Rachen. Diese entwickeln sich innerhalb der nächsten 7 Tage zu typischen Pusteln, die im Laufe der nächsten Wochen verkrusten und abfallen.
Wie lange dauert es nach einer Ansteckung bis Krankheitssymptome auftreten?
Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen) für Pocken liegt zwischen 7 und 17 Tagen, jedoch hauptsächlich zwischen 12-14 Tagen.
Wie bekommt man die Pocken?
Bei nahem Kontakt mit einem Erkrankten können Viruspartikel eingeatmet werden, die von einem Kranken ausgeatmet/ausgehustet werden. Auch eine Kontakt-Übertragung durch Bläscheninhalt, durch Kleidung oder Bettwäsche ist beschrieben. Vor Auftreten der Krankheitssymptome (am 7.-17. Tag) sind Infizierte nicht ansteckend. Am höchsten ist die Ansteckungsgefahr bei Kranken, die bereits Bläschen in Mund und Rachen haben und die Viruspartikel mit der Atemluft absondern. Da der Patient zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Tage hohes Fieber hat und schwerkrank bettlägerig ist, ist eine Ansteckung am ehesten bei den pflegenden Personen und den Familienmitgliedern zu erwarten. Ansteckungen in Schulen, Bussen, Zügen oder anderen öffentlichen Bereichen sind vor Ausrottung der Krankheit kaum berichtet worden.
Kann ich mich gegen Pocken impfen lassen?
Keine Regierung der Welt empfiehlt derzeit eine Impfung für die gesamte Bevölkerung. Ein Impfstoff gegen Pocken ist in Deutschland weder zugelassen noch im Handel erhältlich, da mit relativ hohen Komplikationsraten zu rechnen ist. Nur im Fall eines Ausbruchs ist bei den derzeit vorhandenen Impfstoffen eine Impfung von Kontaktpersonen oder ggf. der gesamten Bevölkerung vorgesehen.
Was wird denn sonst getan um die Bevölkerung zu schützen?
Weltweit wird die Pockenerkrankung wieder in die Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals einbezogen. Wie aus den früheren Erfahrungen mit Pocken zu lernen ist, kann nur das schnelle Erkennen der Krankheit und das Nachverfolgen von Kontaktpersonen und deren umgehende Impfung zu einer wirksamen Eindämmung des Ausbruchs führen. Diese Strategie führte seinerzeit zur Ausrottung dieser Krankheit. Die Schulung und die Bereitstellung von Impfstoff sind also in der jetzigen Situation, ohne einen einzigen Pockenfall weltweit, die sinnvollsten Maßnahmen.
Ich wurde vor vielen Jahren geimpft. Bin ich noch geschützt?
Die meisten Personen, die vor 1975 geboren sind, haben damals eine Pockenschutzimpfung erhalten. Mit einer Restimmunität kann bis zu einem - allerdings unbestimmten - Grad gerechnet werden. Wahrscheinlich reicht der Schutz zumindest vor den schlimmsten Folgen der Erkrankung noch aus. Wenn es aber jemals zu einem Kontakt mit einem Pockenkranken kommen sollte, wäre sicherheitshalber unbedingt sofort eine erneute Impfung angezeigt (sog. Inkubationsimpfung). Die Komplikationsrate ist bei Wiederimpflingen geringer als bei Erstimpflingen.
Gibt es außer der Impfung noch andere Behandlungsmöglichkeiten?
In den ersten 4 Tagen nach Kontakt mit einem Pockenkranken ist eine Impfung in den meisten Fällen noch wirksam. Die Möglichkeit einer sogenannten antiviralen Behandlung wird in Fachkreisen diskutiert. Es bestehen aber keine Erkenntnisse über deren Nutzen, da keine entsprechenden Erfahrungen bei der Behandlung von Pockenkranken vorliegen. Ansonsten ist die Therapie nur symptomatisch, d.h. fiebersenkend, schmerzlindernd, und auf die Verhütung von bakteriellen Sekundärinfektionen ausgerichtet.
Wie lange ist das Virus in Aerosolform (Tröpfchen) überlebensfähig?
Das Pockenvirus ist relativ empfindlich. Unter Laborbedingungen waren nach 24 Stunden 90% der Viren im Aerosol abgestorben. Unter UV-Licht (Sonnenlicht) ist diese Rate noch höher. Niedrige Luftfeuchtigkeit und hohe Temperaturen sind ebenfalls Faktoren, welche die Überlebensfähigkeit des Virus in der Umwelt einschränken.
Sind Pocken ansteckend bevor sich Krankheitssymptome zeigen?
An Pocken Erkrankte sind ansteckend sobald Krankheitserscheinungen auftreten (frühestens 7.-8.Tag nach der Infektion).
Fragen zum Thema Pockenschutzimpfung:
Wie wird die Pockenschutzimpfung durchgeführt?
Die Pockenschutzimpfung erfolgt nicht wie andere Impfungen mit Spritze und Nadel. Zur Pockenschutzimpfung wird eine Bifurkations-Nadel verwendet mit der die Haut (z.B. am Oberarm) punktiert und der Impfstoff dabei eingebracht wird. Die Impfstelle wird danach gut abgedeckt und soll trocken bleiben. Es bildet sich im Lauf der nächsten Tage eine juckende Erhabenheit, die sich dann weiter zu einer Blase entwickelt. Nach Eiteransammlung und Platzen der Blase trocknet diese ein und der Schorf fällt nach einer Erstimpfung etwa in der 3. Woche ab. Bei Wiederimpfung erfolgt der Schorfabfall in der Regel früher.
Kann das Impfvirus auf Familienmitglieder übertragen werden?
Die Impfstelle ist infektiös, solange sie nicht verheilt, d.h. die eingetrocknete Impfpustel abgefallen ist. Bis dahin ist die Übertragung des Impfvirus auf Nichtgeimpfte möglich, wenn nicht große Sorgfalt geübt wird. (Kratzen verboten!)
Kann ich auch noch dann geimpft werden, wenn ich Kontakt mit einem Pockenkranken hatte?
Eine Impfung innerhalb der ersten 3 Tage nach dem Kontakt kann mit hoher Wahrscheinlichkeit die Krankheit verhindern. Eine Impfung 4 bis 7 Tage nach dem Kontakt kann zumindest die Schwere der Erkrankung vermindern.
Kann man durch die Impfung an Pocken erkranken?
Nein, weil das Impfvirus (Vaccinia-Virus) nur ein Verwandter des Pockenvirus (Variola-Virus) ist. Die Verwandtschaft der Viren erklärt, warum durch die Impfung mit Vaccinia-Virus eine Immunität gegen Pocken erworben werden kann. Der Impfstoff enthält ein vermehrungsfähiges Virus, so dass bei der Impfung Krankheitserscheinungen auftreten können.
Welche Nebenwirkungen hat der Pockenimpfstoff?
Häufig ist ein Krankheitsgefühl, das auch zu kurzer Arbeitsunfähigkeit oder zur Einschränkung körperlicher Aktivitäten (Sport) führen kann. Diese Beschwerden klingen schnell wieder ab. Es gibt lokale entzündliche Reaktionen und es kann zur Ausbreitung des Virus von der Impfstelle zu anderen Körperregionen (Auge, Nase, Genitale) und auch zu Kontaktpersonen kommen. Auch diese Erscheinungen klingen in der Regel von selbst wieder ab. In einer für heute übliche Impfungen vergleichsweise sehr hohen Häufigkeit kann es aber auch zu ernsten Komplikationen z.B. von Seiten der Haut oder des Nervensystems kommen. Aus den Impfungen, die bis in die 70er Jahre durchgeführt wurden, weiß man, dass zwischen 1 und 8 pro 1 Mio. erstgeimpfter Personen an Impfkomplikationen verstarben. Heute kann eventuell mit damals noch nicht zur Verfügung stehenden Medikamenten die lebensgefährliche Impfkomplikation behandelt werden. Praktische Erfahrungen hierfür liegen aber nicht vor, weil keine Impfungen mehr durchgeführt wurden.
Ist das Impfrisiko für früher Geimpfte geringer?
Nach den früheren Impferfahrungen ist das Risiko bei einer wiederholten Impfung, d.h. bei einer sogenannten “Wiederimpfung“ bei Weitem geringer als bei einer Erstimpfung.
Gibt es Personen, die nicht geimpft werden dürfen?
Menschen mit Allergien gegen den Impfstoff und seine Inhaltsstoffe, mit Hauterkrankungen insbesondere mit offenen Ausschlägen, Ekzem und Neurodermitis, mit Erkrankungen des Nervensystems, mit Immunschwäche (HIV-Positive, Krebskranke, Personen nach Transplantation oder unter Cortisonbehandlung) und Schwangere sollten nicht geimpft werden, solange sie keinen unmittelbaren Kontakt mit Pockenkranken hatten. Wenn konkreter Ansteckungsverdacht besteht ist der Nutzen gegen das Risiko abzuwägen.
Der Vaccinia-Impfstoff ist derzeit nicht zugelassen. Wer haftet bei Impfschäden durch den Pockenimpfstoff?
Das Problem, dass der Impfstoff nicht zugelassen und somit nicht verkehrsfähig ist, wird durch eine entsprechende Verordnung des Bundes auf der Grundlage von § 79 des Arzneimittelgesetzes gelöst. Für den Fall einer zum Schutz der Bevölkerung notwendigen Impfkampagne im Sinne einer Riegelungs- oder Massenimpfung hat das zuständige Bundesministerium eine Verordnung nach § 20 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorbereitet (Impfpflicht). Dies hat die in § 60 Abs. 1 IfSG für Impfschäden genannten versorgungsrechtlichen Konsequenzen.
Wie sollen sich frisch geimpfte Ärzte verhalten, die im Rahmen ihrer normalen Berufsausübung täglich mit potenziell gefährdeten Personen umgehen?
Das Risiko einer sog. „Vaccinia translata“ wird in der Literatur als sehr gering angegeben. Die verlässlich dokumentierten Fälle zeigen nur Übertragungen auf, bei denen direkter Hautkontakt (oder indirekter z.B. über gemeinsam benutzte Handtücher) mit der Impfstelle des Geimpften erfolgte, es sich also um enge familiäre/partnerschaftliche Kontakte handelte. Bei realen ärztlichen Tätigkeiten frisch Geimpfter mit normaler Oberbekleidung und Kittel, sowie bei sorgfältiger Händedesinfektion mit einem viruziden Mittel, vor allem nach Berühren der eigenen Impfstelle, wird somit kein Risiko bestehen. Ein generelles, mehrtägiges (bis zum Schorfabfall) Beschäftigungsverbot für medizinisches Personal lässt sich hiermit nicht begründen.
Frisch geimpftes medizinisches Personal sollte aber sicherheitshalber nur in Bereichen arbeiten, in denen ein enger Kontakt mit besonders gefährdeten Personen (z.B. Immunsupprimierte) ausgeschlossen werden kann. Nach einer Empfehlung des RKI sollte generell ausgeschlossen sein eine Tätigkeit in der Intensivmedizin, Geburtshilfe, Gynäkologie, Chirurgie, Pädiatrie und Dematologie.
Wie soll sich der niedergelassene Arzt bei Anfragen besorgter Patienten äußern, die sich vorsorglich impfen lassen wollen?
Derzeit gibt es keinen zugelassenen Pockenimpfstoff. Damit ist in der jetzigen Phase Pockenimpfstoff für den einzelnen niedergelassenen Arzt nicht verfügbar. Eine Vaccination zum gegenwärtigen Zeitpunkt (kein Pockenfall weltweit) für die Bevölkerung ist nicht notwendig und wegen möglicher Nebenwirkungen und Impfschäden auch nicht zu empfehlen. Die Verimpfung eines nicht zugelassenen und nicht verkehrsfähigen Impfstoffs kann haftungs- und strafrechtliche Folgen haben.