Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

blaublütig

blau|blü|tig
Adj.
, o. Steig.; iron.
adelig
blaublütig:
Der Ausdruck
blaublütig
stammt aus der Zeit der maurischen Herrschaft in Spanien (7111492). Den dunkelhäutigen Mauren fiel die helle Haut der ursprünglich westgotischen Oberschicht auf, durch die die Adern blau schimmerten. Daraus schlossen sie, dass in deren Adern „sangre azul“, blaues Blut, fließen müsse. Der Begriff wurde später auf die obersten Adelsfamilien und namentlich die Königsfamilie des Landes bezogen, die durch Heiraten mit Angehörigen anderer europäischer Höfe im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung hellhäutiger waren. Blaublütigkeit galt als germanische Eigenschaft, so spricht der französische Schriftsteller Alphonse de Lamartine (17901869) beispielsweise noch vom roten Blut der Franzosen und dem blauen Blut der Germanen.
Als Synonym für „adlig“ taucht die Bezeichnung
blaublütig
erstmals in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts in Deutschland auf. Dabei wurde unterstellt, dass Adlige sich durch Handschuhe oder Sonnenschirme besonders vor Bräunung schützten, ihre Haut mithin hell blieb. Hier hat auch der Ausdruck
vornehme Blässe
seinen Ursprung.
Die Wendung
blaues Blut haben
bedeutet „adelig sein“, „zum Adel gehören“. Heute wird
blaublütig
eher ironisch verwendet.
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