zuschlagen
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 116
- Sachgebiet
- I. 〈o. Obj.〉 1. 〈hat zugeschlagen〉 plötzlich schlagen; Syn. 〈ugs.〉 zuhauen; er hob die Faust und schlug zu 2. 〈ist zugeschlagen〉 sich mit einem Knall, Krach schließen; die Tür schlug zu II. 〈mit Akk.; hat zugeschlagen〉 heftig, mit einem Knall schließen; Syn. 〈ugs.〉 zuhauen; die Tür, einen Kasten, ein dickes Buch z. III. 〈mit Dat. und Akk.; hat zugeschlagen〉 1. jmdm. etwas z. a) etwas durch Schlag in jmds. Richtung treiben, fliegen lassen; jmdm. den Ball z. b) 〈auf Versteigerungen〉 mit Hammerschlag anzeigen, dass jmd. einen Gegenstand (für den er geboten hat) erhält c) durch Beschluss jmdm. etwas zuerkennen; jmdm. einen Teil des Gewinns z. 2. etwas einer Sache z. etwas zu einer Sache hinzurechnen; die Unkosten werden dem Preis zugeschlagen
Bedeutungen
plötzlich schlagen;
〈ugs.〉
- er hob die Faust und schlug zu
sich mit einem Knall, Krach schließen;
- die Tür schlug zu
etwas durch Schlag in jmds. Richtung treiben, fliegen lassen;
mit Hammerschlag anzeigen, dass jmd. einen Gegenstand (für den er geboten hat) erhält
durch Beschluss jmdm. etwas zuerkennen;
- jmdm. etwas z.
- jmdm. den Ball z.
- jmdm. einen Teil des Gewinns z.
etwas zu einer Sache hinzurechnen;
- etwas einer Sache z.
- die Unkosten werden dem Preis zugeschlagen
Synonyme: 〈ugs.〉 zuhauen;, 〈ugs.〉 zuhauen;