zuschlagen

zu|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 116
Sachgebiet
I. 〈o. Obj.〉 1. 〈hat zugeschlagen〉 plötzlich schlagen; Syn. 〈ugs.〉 zuhauen; er hob die Faust und schlug zu 2. 〈ist zugeschlagen〉 sich mit einem Knall, Krach schließen; die Tür schlug zu II. 〈mit Akk.; hat zugeschlagen〉 heftig, mit einem Knall schließen; Syn. 〈ugs.〉 zuhauen; die Tür, einen Kasten, ein dickes Buch z. III. 〈mit Dat. und Akk.; hat zugeschlagen〉 1. jmdm. etwas z. a) etwas durch Schlag in jmds. Richtung treiben, fliegen lassen; jmdm. den Ball z. b) 〈auf Versteigerungen〉 mit Hammerschlag anzeigen, dass jmd. einen Gegenstand (für den er geboten hat) erhält c) durch Beschluss jmdm. etwas zuerkennen; jmdm. einen Teil des Gewinns z. 2. etwas einer Sache z. etwas zu einer Sache hinzurechnen; die Unkosten werden dem Preis zugeschlagen

Bedeutungen

  1. plötzlich schlagen;

    〈ugs.〉

    • er hob die Faust und schlug zu
  2. sich mit einem Knall, Krach schließen;

    • die Tür schlug zu
  3. etwas durch Schlag in jmds. Richtung treiben, fliegen lassen;

    mit Hammerschlag anzeigen, dass jmd. einen Gegenstand (für den er geboten hat) erhält

    durch Beschluss jmdm. etwas zuerkennen;

    • jmdm. etwas z.
    • jmdm. den Ball z.
    • jmdm. einen Teil des Gewinns z.
  4. etwas zu einer Sache hinzurechnen;

    • etwas einer Sache z.
    • die Unkosten werden dem Preis zugeschlagen

Synonyme: 〈ugs.〉 zuhauen;, 〈ugs.〉 zuhauen;