wissen.de Artikel
Steuererklärung für Rentner
Bis Ende Mai müssen auch viele Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums trifft das auf rund 3,3 Millionen Rentnerhaushalte zu. Die meisten bleiben also von Steuerzahlungen verschont. Allerdings sollte jeder genau prüfen, ob er noch dazugehört.
Ab welchem Einkommen müssen Rentner Steuern zahlen?
Steuern fallen für Rentner mindestens auf die Hälfte der Einkünfte an. All diejenigen, die in diesem Jahr zum ersten Mal eine gesetzliche Rente beziehen, müssen 54 Prozent davon versteuern. Wer 2008 in Rente geht, zahlt bereits Steuern für 56 Prozent seiner Rente.
Zu den Einnahmen zählen die gesetzliche Rente, aber ebenso Zahlungen aus privaten Rentenverträgen bzw. Firmenpensionen und selbstständiger Arbeit, Zinsen oder Mieteinkünfte. Liegen die Gesamteinnahmen bei allein stehenden Rentnern unter 7664 Euro, kann auf die Steuererklärung verzichtet werden. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 15329 Euro. Die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente und andere Zahlungen sind im Formular R einzutragen.
Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil?
Der zu versteuernde Anteil der Renteneinkünfte steigt bis zum Jahr 2020 kontinuierlich um jeweils zwei Prozent pro Jahr, ab 2021 um je ein Prozent. Ab 2040 wird dann auf das gesamte Einkommen von Rentnern Steuern erhoben.
Warum kann Schummeln teuer zu stehen kommen?
Bei den Angaben in der Steuererklärung sollte man es sehr genau nehmen. Seit 2006 müssen Rentenkassen, Versorgungswerke und private Versicherer ihre Überweisungen an Rentner bei der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) melden. Und die ZfA gibt alle wichtigen Daten an die Finanzämter weiter.