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Streit um Upload-Filter & Co

Kaum ein anderes Thema treibt die Öffentlichkeit derzeit so sehr um, wie die geplante Reform des europäischen Urheberrechts: Fast fünf Millionen Menschen haben Mitte Februar eine Petition gegen die Reformpläne unterschrieben, tausende gingen deshalb auf die Straße. Doch was stört die Bürger an dem EU-weiten Vorhaben überhaupt? Welche Aspekte der Novelle stehen in der Kritik - und warum? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
DAL, 14.03.2019

Plattformen wie Youtube und Co sollen mit der neuen Urheberrechtsreform in die Pflicht genommen werden, ihre Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen.

iStock.com, metamorworks

Im Jahr 2016 regte der damalige EU-Kommissar für Digitalwirtschaft Günther Oettinger eine europaweite Reform des Urheberrechts an. Mit diesen Änderungen, so die Idee, sollte das Urheberrecht endlich an das digitale Zeitalter angepasst werden. Künstler, Autoren und Verlage sollten an Macht gegenüber Internetriesen wie Google, Facebook und Co gewinnen.

Aus dieser Idee sind inzwischen konkrete Vorschläge erwachsen: Schon in wenigen Tagen soll das EU-Parlament über eine neue Urheberrechtsreform entscheiden. Doch über die geplanten Gesetzesänderungen wird in der Öffentlichkeit heftig diskutiert. Die Novelle stößt bei vielen Bürgern auf Kritik.

Worum geht es überhaupt?

Worum aber geht es bei der Reform überhaupt? Durch die Digitalisierung sind Phänomene entstanden, der das alte Urheberrecht der EU nicht genügend Rechnung trägt. So werden auf Plattformen wie Youtube beispielsweise täglich hunderttausende Stunden an Videomaterial hochgeladen - ob dabei Urheberrechte verletzt werden, lässt sich kaum überprüfen.

Gleichzeitig verdienen solche Plattformen jedoch Geld mit hochgeladenen Inhalten. Sie schalten unter anderem Werbeeinspieler und generieren damit horrende Verdienste, während die Rechteinhaber des möglicherweise illegal hochgeladenen Materials leer ausgehen.

Artikel 11 und 13 im Fokus

Um dies zu ändern, sollen Youtube und Co mit der neuen Urheberrechtsreform in die Pflicht genommen werden. Konkret ist vorgesehen, dass kommerzielle Online-Plattformen durch eine Änderung des Artikels 13 für sämtliche bei ihnen hochgeladene Inhalte die Haftung übernehmen. Das bedeutet: Sie müssen künftig aktiv sicherstellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Bisher mussten die Plattformen erst tätig werden, wenn sie auf einen Rechtsverstoß hingewiesen wurden.

Darüber hinaus soll über den Artikel 11 ein neues Recht für Presseverleger eingeführt werden. Demnach müssen Unternehmen künftig zahlen, wenn sie veröffentlichte Online-Artikel vollständig oder in Teilen nutzen wollen. Dieses Vorgehen würde vor allem Angebote wie Google News treffen, aber auch Einzelpersonen wie Blogger, die mit ihren Online-Auftritten Einnahmen generieren.

Befreiungsschlag? Durch eine Änderung des Artikels 13 sollen kommerzielle Online-Plattformen für sämtliche bei ihnen hochgeladene Inhalte die Haftung übernehmen.

iStock.com, #Urban-Photographer

Chance oder Risiko?

Interessensverbände wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) finden den neuen Artikel 11 gut. Die Änderung biete Verlagen erstmals die Chance "mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln", äußerte sich der BDZV jüngst in einer Mitteilung. Kritiker sehen durch die geplante Reform dagegen das Zitatrecht gefährdet und befürchten zudem negative Folgen für die Medienvielfalt.

So besteht die Gefahr, dass etwa dem Internetriesen Google nur bestimmte journalistische Angebote einen Lizenzkauf wert sind. Kleinere Medien könnten dann leer ausgehen und nicht mehr in den Suchergebnissen erscheinen. Genau wegen dieser Sorge ist damals schon das Leistungsschutzrecht in Deutschland gescheitert, wie Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg erklärt: "Die Erfahrung zeigt, dass das Interesse an der Monetarisierung im Widerspruch zum Interesse an einer breiten Auffindbarkeit steht: Statt bei Suchmaschinen und News-Aggregatoren herauszufliegen, erteilen die Verlage lieber kostenlose Lizenzen."

"Unmöglich und unfair"

Auch zum neuen Artikel 13 gibt es eine Vielzahl kritischer Stimmen. Der Grund: Es ist unrealistisch, dass Webseiten- und Plattformbetreiber mit jedem Urheber Lizenzverträge für die Veröffentlichung von geschützten Inhalten abschließen. Das aber bedeutet, dass sie jedes Material vor dem Upload einzeln sichten müssen - und das kann ohne technische Hilfsmittel nicht gelingen.

"Um die Unmöglichkeit und Unfairness des Gesetzes zu verdeutlichen, erlaube ich mir folgenden Vergleich: Flohmärkte müssten in Zukunft alle verkauften Bilder, Filme und Tonträger überprüfen, ob es sich dabei wirklich um Originale handelt und nicht um illegale Kopien", kommentiert Marcus Liwicki von der Technischen Universität Kaiserslautern.

Umstrittene Upload-Filter

Umsetzen ließe sich die Urheberrechtsprüfung nach Meinung von Experten nur mit sogenannten Upload-Filtern. Solche Software-Filter würden Videos und Co automatisiert auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hin überprüfen und den Upload im Zweifel verhindern. Upload-Filter sind zum einen jedoch teuer und zum anderen nicht zuverlässig, bemängeln Kritiker.

Demnach kann eine Software nicht unbedingt zwischen Plagiat und Zitat unterscheiden oder satirische Beiträge als solche identifizieren. Sie blockiert dann möglicherweise auch Inhalte, die aus urheberrechtlicher Sicht eigentlich in Ordnung sind. "Systeme und ihre Algorithmen sind nur sehr bedingt in der Lage, Kontext zu erkennen. Nehmen Sie Facebooks 'nudity detection algorithm', der noch immer Schwierigkeiten damit hat, Nacktheit im künstlerischen Kontext sachgerecht zu adressieren", sagt der Medienrechtler Tobias Keber von der Hochschule der Medien in Stuttgart.

Pauschalen als Alternative

Während es beim Nacktheitsfilter nur um Abbildungen geht, betrifft das Urheberrecht eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Werke, wie Keber betont: "Dass ein Algorithmus diesbezüglich alle erdenklichen Formen und Kontexte in Kritik, Satire oder Zitat erkennen kann, halte ich für absolut ausgeschlossen."

Allerdings gäbe es auch eine Alternative zu den umstrittenen Upload-Filtern: ein pauschales Lizenzsystem. Das Prinzip: "Der Gesetzgeber erlaubt bestimmte Verwertungshandlungen ausdrücklich und spricht den Rechteinhabern im Gegenzug Vergütungen auf Grundlage von Pauschalabgaben zu", erklärt Medienforscher Dreyer.

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