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Welche Abgaben kommen auf Sie zu?
Wer in Deutschland lebt und arbeitet, muss einen Teil seines Einkommens an den Staat abführen. Aufgrund ihrer Finanzhoheit dürfen Bund, Länder und Gemeinden von den Bürgern Steuern einfordern, mit denen sie ihre staatlichen Aufgaben erfüllen. Zu den Abgaben, die der Staat auf das Arbeitseinkommen erhebt, gehören vor allem die Lohnsteuer, die Kirchensteuer sowie die Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Steuern
Wer bei einem Unternehmen eine Ausbildung absolviert, erhält eine Ausbildungsvergütung. Diese Vergütung gehört zu den so genannten "Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit", auf die der Staat Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag für die neuen Bundesländer erhebt. Die Höhe der Abgaben hängt von der Höhe des Einkommens und der Steuerklasse ab, in der der Auszubildende ist.
Das Mindesteinkommen ist steuerfrei
Die Höhe von Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags hängt von der Höhe der Ausbildungsvergütung ab. Diese Abgaben werden allerdings erst ab einer Einkommenshöhe von 7.426 Euro jährlich fällig. Das ist der so genannte steuerfreie Grundbetrag. Wer mehr als 7.426 Euro jährlich verdient, zahlt auf den gesamten Betrag Lohn- und Kirchensteuer sowie den "Soli". Es kann sich also durchaus lohnen, knapp unter dem Mindesteinkommen zu bleiben, anstatt knapp darüber zu verdienen.
Die Lohnsteuerkarte
Der Auszubildende muss seinem Arbeitgeber seine Lohnsteuerkarte vorlegen. Diese wird von der Lohnsteuerkartenstelle erstellt, die häufig beim Einwohnermeldeamt eingerichtet ist. Die Behörde entnimmt dem Melderegister Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Religionszugehörigkeit des Steuerpflichtigen und - bei konfessionsverschiedenen Eheleuten - auch des Ehepartners sowie die Anzahl der Kinder. Auszubildende haben in der Regel Steuerklasse Eins - ledig, ohne Kinder. Wer verheiratet ist, kommt in Steuerklasse Drei, Vier oder Fünf. Der Arbeitgeber übernimmt die Daten der Lohnsteuerkarte in seine Lohnbuchhaltung, ermittelt die Höhe der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätsbeitrags und führt sie an das Finanzamt ab.
Am Ende eines Jahres bekommt der Auszubildende die Lohnsteuerkarte von seinem Arbeitgeber zurück. Dort sind jetzt auf der Rückseite die Höhe des Bruttolohnes, der Sozialabgaben sowie der Steuern vermerkt. Die Lohnsteuerkarte ist die Grundlage für den Lohnsteuerjahresausgleich, bei dem man zuviel gezahlte Steuern zurück erhält.