Anwalt

Herkunft
die Bezeichnung geht auf altengl. onweald „Macht, Gewalt“ zurück, das sich über ahd. anawalto „Machthaber“ zu mhd. anwalde „Bevollmächtigter, Gesandter“ entwickelte; erst in der heutigen Form hat Anwalt die Bedeutung eines Vertreters vor Gericht erhalten; das Ursprungswort onweald teilt sich Anwalt mit → Gewalt (altengl.)

Bedeutung

  1. Fürsprecher, Verteidiger