1. Gericht
- Herkunft
- mhd. geriht(e), ahd. girihti; das Substantiv ist eine Bildung zu gerecht in dessen Bedeutung „richtig, rechtens“ und wurde bereits in althochdeutscher Zeit auch im Sinne von „Urteil, Feststellung“ verwendet (mhd.)
Bedeutung
Verfahren, richtende Körperschaft
Mahlzeit, Speise