richten

Herkunft
lässt sich zusammen mit mhd. rihten, ahd. rihten auf germ. *reht–ija– „rechtmachen“ zurückführen und ist ein Faktitivum zu recht (→ Recht), bedeutet also eigentlich „gerade machen, in eine angemessene Stellung bringen“, in neuhochdeutscher Zeit entwickelten sich diverse Bedeutungen für das Verb, die sich beispielsweise in den Präfigierungen verrichten „erledigen“ und einrichten „etwas ausstatten, versehen“ widerspiegeln; die Ableitung Richter stellt sich zu richten in der Bedeutung „zu Gericht sitzen“; seit dem 11. Jh. besteht bereits das Adjektiv richtig, das zunächst „gerade“ bedeutete; ebenfalls auf richten im Verständnis „ausrichten“ bezieht sich die Substantivierung Richtung „Kurs, Weg“; die Richtschnur bezeichnete im 15. Jh. zunächst ein Band, mit dem gerade Linien festgestellt werden konnten, heute ist es ein Ausdruck für „Standard, Norm“ (mhd.)