mundtot
- Herkunft
- der Ausdruck geht wie → mündig auf germ. *mundo „Schutz“ zurück und war zunächst in der Rechtssprache im Verständnis „dem es nicht erlaubt ist, sich rechtlich zu verteidigen“ gebräuchlich; erst später wurde es an → Mund angelehnt und in der Bedeutung „zum Schweigen gebracht“ verwendet (germ.)