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100 Jahre Frauenwahlrecht - (k)eine Selbstverständlichkeit!
Bildquelle nicht angegeben
Leben & Lifestyle

100 Jahre Frauenwahlrecht - (k)eine Selbstverständlichkeit!

U.S. National Archives and Records Administration / Gemeinfrei
Veröffentlicht
26. Februar 2022
Lesezeit
3 Minuten
Rubrik
Leben & Lifestyle
Artikelbild

U.S. National Archives and Records Administration / Gemeinfrei

Mit dem Bundeswahlgesetz vom März 1848 hatten Männer ab einem Alter von 25 Jahren die Möglichkeit zu wählen. Die Frauen aber blieben außen vor – ebenso wie das Recht auf Erwerbstätigkeit oder Besitz war das Wahlrecht ein Privileg des männlichen Geschlechts. In den meisten deutschen Staaten war Frauen damals sogar die Mitgliedschaft in politischen Vereinen untersagt und auch das Versammlungsrecht galt für sie nicht. Kurzum: Sie durften sich praktisch gar nicht politisch betätigen.

Ein Verein für das Frauenstimmrecht

Vielen Frauen gefiel diese Bevormundung nicht. Sie wollten Gleichberechtigung – und begannen, sich zu organisieren. In Hamburg gründeten die Frauenrechtlerinnen Minna Cauer, Anita Augspurg und Lida Gustava Heinemann im Jahr 1902 den "Deutschen Verein für Frauenstimmrecht". Es war der erste Verein, dessen einziges Ziel der Kampf um das Frauenstimmrecht war.

Auch anderswo im Deutschen Reich schlossen sich immer mehr Frauen zu Vereinen zusammen. Sie alle forderten mehr Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben. Doch wie dies genau aussehen sollte, darüber waren sich liberale, sozialistische und kirchliche Gruppierungen nicht immer einig. Statt am selben Strang zu ziehen, stritten viele Frauenvereine miteinander.

Gemeinsame Forderung

Das änderte sich erst ab dem Jahr 1917: Mitten in den Wirren des Ersten Weltkriegs zeichnete sich immer deutlicher ab, dass der Deutsche Kaiser zwar eine Wahlrechtsreform anstrebte, aber die Forderungen der Frauen wieder einmal ignorierte. Nun beschlossen Aktivistinnen unterschiedlicher politischer Ansichten, sich gemeinsam für das Frauenwahlrecht einzusetzen: Sie forderten ein "allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht für alle" und kamen zu Tausenden zu Kundgebungen zusammen.

Im Herbst 1918 adressierten 58 Frauenorganisationen dann ein Schreiben an den damaligen Reichskanzler Max von Baden: Er sollte dem Verlangen der Frauen endlich entsprechen. Mit dem endgültigen Zusammenbruch der Monarchie erfüllte sich diese Forderung tatsächlich. Nachdem der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann am 9. November die Republik ausgerufen hatte, stellte der Rat der Volksbeauftragten wenige Tage später sein Regierungsprogramm vor. Ein wichtiger Teil davon: eine große Wahlrechtsreform, die auch das Frauenwahlrecht enthielt.

Artikelbild

Histroisches Museum, Frankfurt / CC BY-SA 4.0

Die ersten Wahlen für alle

Am 19. Januar 1919 fanden schließlich die ersten Wahlen für alle statt. Bei der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung gaben über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen ihre Stimme ab. Doch Frauen durften von nun an nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden: Unter den insgesamt 432 Abgeordneten zogen immerhin 37 Frauen in die Nationalversammlung ein.

Am 19. Februar hielt die Sozialdemokratin Marie Juchaz als erste Frau eine Rede in der Nationalversammlung und betonte: "Ich möchte hier feststellen, dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist."

Noch immer eine Minderheit

Es sollte jedoch noch Jahrzehnte dauern, bis diese Selbstverständlichkeit auch in den Köpfen der Menschen angekommen war. Noch in den 1960er Jahren waren viele Männer der Meinung, "das schöne Geschlecht" gehöre nicht in die Politik – sondern hinter den Herd. Erst eine zweite Welle der Frauenbewegung führte allmählich zu einem Umdenken, das auch offiziell Anerkennung fand. So erklärten die Vereinten Nationen 1975 zum Internationalen Jahr der Frau und organisierten in diesem Jahr die erste UN-Weltfrauenkonferenz, bei der Themen wie Gleichberechtigung diskutiert wurden.

In den folgenden Jahren wurden politische Ämter immer häufiger von Frauen bekleidet. Doch die Tatsache, dass sogar unsere Bundeskanzlerin heute eine Frau ist, darf über eines nicht hinwegtäuschen: Noch immer stellen Frauen in vielen Bereichen der Politik eine Minderheit dar – auch im Bundestag. Dort liegt der Anteil der Parlamentarierinnen aktuell bei rund 31 Prozent. "Das ist genau der Frauenanteil, den auch der Sudan in seinem Parlament hat", konstatierte Angela Merkel kürzlich bei einem Festakt zur Einführung des Frauenwahlrechts. Damit könne Deutschland nicht zufrieden sein.

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