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Umstrittener Plan
Der Plan, die Nationalsozialisten vor Gericht zu stellen, ist zunächst allerdings nicht unumstritten. Haben diese Verbrecher das überhaupt verdient? Der britische Premierminister glaubt das nicht. Er fordert, die Verantwortlichen stattdessen auf der Stelle zu erschießen. Auch Josef Stalin plädiert für eine weniger "langwierige" Strategie und Frankreich ist ebenfalls skeptisch.
Im Sommer 1945 gelingt es dem Richter am Obersten Bundesgericht der USA und späterem Hauptankläger, Robert Jackson, dann jedoch, alle Alliierten von einem Prozess zu überzeugen. Mit dem Londoner Abkommen einigen sich die Siegermächte auf die Grundregeln für das Verfahren und erstellen einen Katalog strafbarerer Handlungen. Als Verhandlungsort wählen sie Nürnberg – jene Stadt, in der sich Hitler einst auf seinen Reichsparteitagen inszenierte.

Am 20. November 1945 – nur ein knappes halbes Jahr nach der Kapitulation Deutschlands – beginnt schließlich der Prozess. Angeklagt sind 24 sogenannte Hauptkriegsverbrecher, darunter hochrangige nationalsozialistische Minister, Funktionäre und Militärführer. Auch führende Vertreter aus der Wirtschaft wie der Rüstungskonzern-Chef Gustav Krupp von Bohlen und Halbach stehen auf der Anklageliste.
Doch nicht alle des Kriegsverbrechens Bezichtigte stellen sich dem Prozess: Drei Plätze auf der Anklagebank bleiben leer. Der Führer der Deutschen Arbeitsfront Robert Ley hat sich wenige Wochen vor Prozessbeginn in einem Nürnberger Gefängnis das Leben genommen, von Krupp kann aus gesundheitlichen Gründen nicht am Prozess teilnehmen und ein dritter Angeklagter ist seit Kriegsende schlichtweg verschwunden: der Leiter der Partei-Kanzlei der NSDAP, Martin Bormann. Seine Leiche wird erst Jahrzehnte später in Berlin gefunden.
Anklage in vier Punkten
So sitzen am ersten Prozesstag nunmehr 21 der 24 Angeklagten tatsächlich im Gerichtssaal. Sie müssen sich in vier Punkten vor dem internationalen Gericht verantworten: Verschwörung gegen den Weltfrieden, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verbrechen gegen das Kriegsrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Doch niemand von ihnen will sich zunächst schuldig bekennen oder zeigt sich von den Geschehnissen sonderlich beeindruckt. Das aber wird sich bald ändern. Nach einer Eröffnungsrede, in der der US-amerikanische Chefankläger Jackson klar zwischen den nationalsozialistischen Verantwortlichen auf der einen und einer Mehrheit der deutschen Bevölkerung auf der anderen Seite unterscheidet, lässt er sämtliche Beweismittel im Gerichtssaal vorführen. Stück für Stück.




