Wer haftet, wenn ein Ast auf das Auto fällt?
Sturmschäden am Auto sind durch die Teilkasko-Versicherung gedeckt. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dadurch nicht. Anders dagegen bei einer Vollkasko-Versicherung. Hier muss mit einer Zurückstufung gerechnet werden. Wer lediglich über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt, hat bei Sturmschäden am eigenen Auto übrigens Pech gehabt: Er bleibt auf den Kosten sitzen.
Wer zahlt bei Schäden am Haus?
Deckt ein Sturm Teile des Dachs ab oder richtet er durch umstürzende Bäume Schäden an der Fassade, den Türen oder Fenstern an, dann haftet die Wohngebäudeversicherung. Wird ein Loch ins Dach gerissen und z. B. durch eindringenden Regen der Hausrat beschädigt, zahlt die Hausratversicherung. Mitversichert sind übrigens auch Markisen oder die Sattelitenschüssel. Wer dagegen bei einem heftigen Sturm Fenster oder Türen offen lässt, handelt fahrlässig: Er geht bei der Schadensregulierung durch eine Versicherung leer aus.
Wer übernimmt den Schaden, wenn jemand verletzt wird?
Wer bei einem Sturm draußen unterwegs ist und durch umher fliegende Gegenstände verletzt wird, kann in der Regel nicht mit Schadensersatz rechnen. Ausnahme: Wenn nachzuweisen ist, dass bei den Eigentümern der „Flugobjekte“ die Sorgfaltspflicht vernachlässigt wurde – wenn z. B. Dachpfannen unzureichend befestigt waren. In solchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung des Eigentümers.
Wer hilft, wenn ein Keller oder der Garten überflutet werden?
Kommt es aufgrund eines Ungewitters zu „Hochwasser“ im Keller oder im Garten, sind entstehende Schäden nur dann durch eine Gebäudeversicherung gedeckt, wenn diese eine Elementarschadensversicherung enthält. Zu Elementarschäden gehören Überschwemmung, Erdbeben und –rutsche, Erdsenkung, Lawinen oder Schneedruck. Leider kann eine solche Police nicht in allen Gebieten abgeschlossen werden. In typischen Hochwassergebieten wird sie von den Versicherungsunternehmen in der Regel nicht angeboten.
Wer haftet bei Schäden während der Bauphase?
Richtet ein Sturm Schäden bei einem Rohbau bzw. einem im Bau befindlichen Haus an, sind diese allein durch eine Bauleistungsversicherung gedeckt. Der Abschluss einer solchen Police ist für Bauherren ohnehin zu empfehlen.
Wie sollten Sturm-Opfer handeln?
Sturmschäden sollten so schnell als möglich der Versicherung gemeldet werden. Schnelle Meldungen sichern meist auch schnellen Schadensersatz. Am besten man fotografiert unmittelbar nach dem Schadensfall alle zerstörten oder beschädigten Gegenstände und erstellt eine vollständige Liste davon – und ergänzt sie durch Kaufbelege.



