Berufsfelder für den höheren Dienst
Beamte im auswärtigen Dienst (höherer Dienst)
arbeiten im Auswärtigen Amt, in Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten, Missionen) oder in internationalen Organisationen. Sie nehmen in leitender Funktion diplomatisch-politische Aufgaben im weitesten Sinne wahr. Dazu zählen Aufgaben der Außenpolitik, der Gesellschafts-, Sozial-, Kultur- und Wissenschaftspolitik. Sie sind aber auch in den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, des Rechts und der Informationspolitik tätig. Beamte des auswärtigen Dienstes müssen uneingeschränkt versetzungsbereit sein.
Beamte in der Bergverwaltung (höherer bergtechnischer Dienst)
sind vorwiegend in einer unteren, mittleren oder oberen Bergbehörde tätig. Den Bergbehörden obliegt die Aufsicht über das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen.
Beamte bei Behörden des Bundes (höherer Dienst)
nehmen in der Regel leitende Funktionen bei einer Behörde ein. Sie übernehmen vor allem wissenschaftliche Verwaltungstätigkeiten. Entweder leiten sie ein Referat oder sind der Referatsleitung als Referent zur Mitarbeit zugeordnet. Die Tätigkeiten sind inhaltlich vor allem durch die Aufgaben der Behörde bestimmt, bei welcher der Beamte eingesetzt ist.
Bibliothekare (höherer Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken)
werden in verschiedenen Einrichtungen eingesetzt. Sie sind häufig als Fachreferent oder in der Bibliotheksverwaltung von Hochschulbibliotheken tätig. Weitere Einsatzbereiche ergeben sich in universalen Bibliotheken von überregionaler Bedeutung und in zentralen Institutionen für das Bibliothekswesen.
Beamte bei der Bundesanstalt für Arbeit (höherer Dienst)
sind in der Regel in den Arbeitsämtern, Landesarbeitsämtern, Verwaltungsschulen bzw. an der Fachhochschule des Bundes (Fachbereich Arbeitsverwaltung) sowie in der Berufsberatung, im Psychologischen oder Ärztlichen Dienst in leitender Funktion tätig.
Beamte bei der Bundesvermögensverwaltung (höherer Dienst)
Die Bundesvermögensverwaltung ist in die Fachrichtungen Vermögensverwaltung, Forstverwaltung, Bauverwaltung und Landwirtschaft unterteilt. Beamte im höheren Dienst befassen sich hauptsächlich mit der Verwaltung und Bewirtschaftung bundeseigener Grundstücke, insbesondere durch Vermietung und Verpachtung.. Weitere Aufgaben sind die Betreuung von Liegenschaften, die den ausländischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland zur Nutzung überlassen werden, die Grundstücks- und Raumbeschaffung für die Bundeswehr, für ausländische Streitkräfte und andere Bedarfsträger des Bundes sowie die Wohnungsfürsorge des Bundes. Im höheren Dienst übernehmen Beamte vielfach Verantwortung für ihnen unterstellte Mitarbeiter.
Beamte bei der Deutschen Bundesbank (höherer Bankdienst)
können in den Zweiganstalten leitende Aufgaben übernehmen. In den Hauptstellen besteht die Möglichkeit, die Funktion eines stellvertretenden Direktors zu bekleiden. Weitere Einsatzbereiche sind die Hauptverwaltungen und das Direktorium. Allen Beamten des höheren Bankdienstes gemeinsam ist die planende, gestaltende und ausführende Mitarbeit an der Durchführung des gesetzlichen Auftrages der Deutschen Bundesbank.
Beamte bei der Gewerbeaufsichtsverwaltung
sind in den Bereichen Arbeitsschutz, technischer Öffentlichkeitsschutz und Umweltschutz (Immissionsschutz) tätig. Sie überprüfen und kontrollieren, ob die ihnen zugewiesenen Betriebe alle Maßnahmen ordnungsgemäß einhalten. Sie können dabei im Innendienst hauptsächlich Sachbearbeitertätigkeiten wahrnehmen oder im Außendienst in den Betrieben kontrollierende bzw. beratende Funktionen ausüben. Die Abnahme der Betriebsprüfungen erfolgt in der Regel ohne Voranmeldung.
Beamte bei Internationalen Organisationen
können bei den Vereinten Nationen (UN), den Unter- und Sonderorganisationen der UN einschließlich der Finanzinstitutionen eingesetzt werden. Auch bei den Koordinierten Organisationen oder in der Europäischen Union bestehen Ausübungsmöglichkeiten. Die konkreten Aufgaben der Bediensteten ergeben sich in erster Linie aus der Aufgabenbeschreibung der jeweiligen Internationalen Organisation, wie sie im Gründungsübereinkommen festgelegt bzw. vereinbart ist.
Beamte bei der Kommunalverwaltung
Die Einsatz- und Betätigungsmöglichkeiten innerhalb der Kommunalverwaltungen umfassen ein sehr weites Spektrum. Nachwuchskräfte aus den Regel- und Fachlaufbahnen werden als Spezialisten in den jeweiligen Diensten, z.B. bei der Bauverwaltung, den Versorgungs- und Verkehrsbetrieben, den Forst-, Gesundheits-, Rechnungsprüfungs-, Sozial- oder Jugendämtern, eingesetzt. Es ist möglich und erwünscht, den Arbeitsplatz innerhalb der Verwaltung im Laufe der Zeit nach dem Modell der Job-Rotation zu wechseln, um neue Wirkungsbereiche kennen zu lernen.
Absolventen des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes arbeiten zum größten Teil bei den Berufsfeuerwehren der Großstädte.
Kriminalbeamte (höherer Dienst)
nehmen innerhalb der polizeilichen Organisation leitende Aufgaben der Verbrechensbekämpfung in den Bereichen wahr, denen besondere Gefährlichkeit zukommt. Dies sind vor allem Kapitalverbrechen. Grundsätzlich übernimmt die Kriminalpolizei die Ermittlungsarbeit nach Unfällen mit Personenschäden (außer im Straßenverkehr), Bränden, (Selbst)Mord- und Vermisstenfällen. Häufig ergibt sich eine Schwerpunktlegung auf verschiedene Deliktsbereiche: Wirtschaftskriminalität, Terrorismus, organisiertes Verbrechen oder Umweltkriminalität.
Beim Bundeskriminalamt werden u.a. alle Nachrichten und Unterlagen für die polizeiliche Verbrechensbekämpfung gesammelt und ausgewertet. Als Zentralstelle koordiniert es die Zusammenarbeit der Polizei, erstellt kriminalpolizeiliche Analysen sowie Statistiken und betreibt Forschung und Entwicklung von Methoden zur Verbrechensbekämpfung.
Tätigkeiten (Beispiele):
- Leitung von Polizeieinrichtungen und größeren Dienststellen (Kommissariaten)
- Leitung von Sachbereichen (wie z.B. zu betrügerischem Konkurs oder zur Wirtschaftskriminalität)
- Regelung des Einsatzes und der Verwendung der Polizei
- Mitwirken bei der Organisation und technischen Ausrüstung
- Wahrnehmen von Aufsichtsaufgaben
- Einsatz als Dozent in der Aus- und Fortbildung
Beamte bei Behörden der Länder (höherer Dienst)
übernehmen in der Regel leitende Funktionen innerhalb einer Landesbehörde oder bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht der Länderbehörden stehen. Die einzelnen Aufgaben und Zuständigkeiten richten sich dabei nach den Erfordernissen der jeweiligen Behörde und können daher sehr unterschiedlich sein. Die größte Bedeutung kommt bei den Behörden der Länder auf der Ebene des höheren Dienstes der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes für Juristen zu. Den Juristen obliegt nicht nur die eigentliche Behandlung von Rechtsfragen, sie sind darüber hinaus auch in allen staatsleitenden und rechtlich oder politisch planenden Funktionen einsetzbar. Im Übrigen ist in den letzen Jahren die Nachfrage nach Wirtschaftswissenschaftlern deutlich gestiegen.
Lehrer an öffentlichen Schulen stehen im Regelfall in einem solchen Landesbeamtenverhältnis.
Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz (höherer Dienst)
nehmen Führungs- oder Lehrfunktionen innerhalb des Bundesgrenzschutzes ein. Sie werden im allgemeinen Vollzugsdienst, in technisch orientierten Fachverwendungen oder im Grenzschutzeinzeldienst eingesetzt.
Polizeivollzugsbeamte bei der Schutzpolizei (höherer Dienst)
In der Laufbahngruppe des höheren Dienstes sind die höchsten Ämter der Schutzpolizei vereinigt. In der Bereitschaftspolizei führen Beamte des höheren Dienstes jeweils eine Abteilung. Im allgemeinen Polizeivollzugsdienst sind Beamte des höheren Dienstes als Leiter von Schutzbereichen oder höherwertigen Organisationsformen tätig. Außerdem werden sie als Dozenten bei der Ausbildung künftiger Kommissare und Räte eingesetzt. Auch im Verkehrsdienst und bei der Wasserschutzpolizei übernehmen sie leitende Funktionen.
Richter beim Bundespatentgericht und Beamte beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst)
Das Deutsche Patentamt gliedert sich in die fünf Hauptabteilungen: Patente, Information und Dokumentation, Gebrauchsmuster, Topographien und Marken. Die Abteilung Patentwesen unterteilt sich weiter in die Fachbereiche(Allgemeiner Maschinenbau, mechanische Technologie, Elektrotechnik, Chemie und Physik. Beamte beim Deutschen Patentamt sind in der Regel in einer dieser Abteilungen beschäftigt. Sie überprüfen eingereichte Patente und Gebrauchsmuster auf ihre Patentierbarkeit bzw. Warenzeichen und Dienstleistungsmarken auf ihre Rechtmäßigkeit und erteilen dann den Beschluss zum Eintrag in die Zeichenrolle des Patentamts. Das Bundespatentgericht entscheidet bei Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen. Richter beim Bundespatentgericht übernehmen vor allem rechtsprechende Funktionen. Daneben bilden sie Patentanwaltsbewerber aus.
Beamte bei der Sozialversicherung (höherer Dienst)
sind vor allem bei den Landesversicherungsanstalten, bei der Bundesanstalt für Arbeit im Bereich allgemeine Verwendung und Berufsberatung für Abiturienten und Hochschulabsolventen, in Landesministerien und im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, landwirtschaftlichen Alterskassen sowie landwirtschaftlichen Krankenkassen beschäftigt.
Beamte bei der Steuerverwaltung (höherer Dienst)
können als Vorsteher im Finanzamt tätig sein. Außerdem kommen leitende Funktionen in der Steuerfahndungsstelle bzw. im Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Frage. Auch in der Oberfinanzdirektion, in Bildungseinrichtungen, im Rechnungshof, im Finanzgericht oder im Bundesamt für Finanzen können sie entsprechende Positionen einnehmen.
Beamte in der Wehrverwaltung des Bundes (höherer technischer Dienst)
nehmen eine Vielzahl von Aufgaben mit großer Entscheidungsbefugnis innerhalb der Wehrverwaltung im gesamten Bereich der Bundesrepublik Deutschland wahr. In der Regel werden sie nach bestandener Staatsprüfung in dem für die Ausbildung gewählten Fachgebiet eingesetzt. Einsatzbereiche sind dabei vor allem die Wehrtechnischen Dienststellen, die wissenschaftlichen Dienststellen und das Marinearsenal. Mit zunehmender Berufserfahrung übernehmen die Beamten vor allem Führungsfunktionen in der Mitarbeiterführung, im technischen Management und in der Koordinierung.
Beamte bei der Zollverwaltung (höherer Dienst)
arbeiten überwiegend in leitenden und verwaltenden Funktionen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Zollverwaltung liegt bei den Hauptzollämtern, die von Beamten des höheren Dienstes geleitet werden. Die Hauptzollämter sind zuständig für die Erhebung von Zöllen und sonstiger Eingangsabgaben und für Aufgaben der Grenzsicherung an internationalen Grenzen. Als Leiter von Zollfahndungsämtern sind Beamte des höheren Zolldienstes in der Bekämpfung von Schmuggel und Wirtschaftskriminalität tätig. Bei den Oberfinanzdirektionen leiten sie Referate für zoll- und verbrauchssteuerrechtliche Aufgaben, für Organisations-, Personal- oder Haushaltsangelegenheiten. Weitere Ausübungsmöglichkeiten ergeben sich beim Zollkriminalamt und den Bildungseinrichtungen der Bundesfinanzverwaltung.
Voraussetzungen für den höheren Dienst
Voraussetzung für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn bzw. in eine Laufbahn "besonderer Fachrichtungen" des höheren Dienstes ist ein Studium an einer Universität bzw. einer Hochschule mit vergleichbarer Aufgabenstellung, das mit einer Staatsprüfung oder mit einer Hochschulprüfung abschließt. Das Studium muss geeignet sein, in Verbindung mit dem Vorbereitungsdienst und gegebenenfalls einer zweiten Staatsprüfung bzw. bei den Laufbahnen besonderer Fachrichtungen in Verbindung mit der hauptberuflichen Tätigkeit die Laufbahnbefähigung zu vermitteln. Fachhochschulstudiengänge und Kurzstudiengänge an Gesamthochschulen reichen als Vorbildungsvoraussetzung nicht aus.
Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst für Laufbahnen des höheren Dienstes dauert in der Regel zwei Jahre. Er kann verkürzt werden, sofern nachgewiesen wird, dass für die Laufbahnbefähigung erforderliche Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in einem beruflichen Bildungsgang außerhalb des Vorbereitungsdienstes oder durch eine für die Laufbahnbefähigung gleichwertige, nach Bestehen der ersten Staats- oder Hochschulprüfung ausgeübte Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben worden sind. Der zu leistende Vorbereitungsdienst dauert dann mindestens ein Jahr. Er vermittelt durch eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen der Laufbahnaufgaben, verbunden mit praxisbezogenen Lehrveranstaltungen, die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.
Besonderheiten gelten für den juristischen Vorbereitungsdienst: Eine Kürzung um höchstens sechs Monate ist nur durch Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Justizdienst oder den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst möglich. Der juristische Vorbereitungsdienst vermittelt eine Ausbildung zur praktischen Tätigkeit der verschiedenen juristischen Berufe in Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung.
Während Bewerber mit einem Studium der Rechtswissenschaft und Bewerber mit einem Studium der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialwissenschaften in der Regel auf die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes vorbereitet werden, ist der Inhalt der sonstigen Vorbereitungsdienste und der ergänzenden Einführungs- bzw. Einweisungszeiten entsprechend der spezifischen Aufgabenstellung der jeweiligen Verwaltung verschieden.
Zudem müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten erfüllt sein.
Angehende Lehrer unterrichten während des Vorbereitungsdienstes unter Anleitung und selbstständig in den verschiedenen Jahrgangsklassen. Die Ausbildungsinhalte des Vorbereitungsdienstes umfassen pädagogische und psychologische Inhalte, Unterrichtsdidaktik und -methodik, Schulrecht und schulkundliche Inhalte sowie fachspezifische Inhalte, bezogen auf die studierten Fächer. Die Inhalte der Ausbildung sind landesspezifisch in den Lehrerbildungsgesetzen und den ausführenden Staatsprüfungs-Verordnungen geregelt.
Theoretische Ausbildung
Die praktische Ausbildung wird zumeist ergänzt durch Lehrgänge zu Themen wie:
- Verwaltungs- und Führungstechniken
- Organisation von Unternehmen und Behörden
- Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
- Rhetorik
- Kosten-, Finanzierungs- und Bilanzfragen
- EDV
- Fachspezifische Inhalte
Praktische Ausbildung
Während des Vorbereitungsdienstes werden den Beamten auf Widerruf vor allem die für die jeweilige Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Dabei wird auf das zuvor abgeleistete Studium aufgebaut. Daher ergeben sich je nach Studienabschluss der Laufbahnbewerber spezielle Lehrinhalte.
Prüfungen des höheren Dienstes
Der Vorbereitungsdienst in den Laufbahnen des höheren Dienstes schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. An die Stelle der Laufbahnprüfung tritt bei Juristen die zweite Staatsprüfung im Sinne von § 5 Absatz 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG). Mit dieser Prüfung, die die Befähigung zum Richteramt vermittelt, wird zugleich die Laufbahnbefähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erworben.
In der Abschlussprüfung hat der Beamte nachzuweisen, dass er die wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Rechts- und Dienstvorschriften in der Verwaltung anzuwenden versteht. Er muss sich hinreichendes Fachwissen und die erforderliche Erfahrung auf allen Gebieten seiner Fachrichtung angeeignet haben, über Urteilsfähigkeit, Beobachtungsgabe und Entschlusskraft verfügen und somit die Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes besitzen.
In den Laufbahnen besonderer Fachrichtungen entfällt die Laufbahnprüfung. Nach Abschluss der hauptberuflichen Tätigkeit, die im höheren Dienst 3 ½ Jahre (in Bayern 3 Jahre) dauert, wird die Befähigung für die Laufbahn durch die oberste Dienstbehörde festgestellt.



