Berufsfelder
Beamte im mittleren auswärtigen Dienst
arbeiten im Auswärtigen Amt und in deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate, Generalkonsulate). Ausübungsmöglichkeiten ergeben sich zum Teil auch in Vertretungen internationaler Organisationen. Beamte des mittleren auswärtigen Dienstes sind u.a. in der allgemeinen Verwaltung und in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaft und Entwicklungshilfe, im Rechtsbereich, in den Zahlstellen und im Chiffrier- und Fernmeldewesen tätig. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf der Aktenverwaltung und dem Kassen- und Rechnungswesen. Beamte des auswärtigen Dienstes müssen uneingeschränkt versetzungsbereit sein.
Beamte bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst)
werden in der Regel als untere Führungskräfte im Rahmen der Leitung kleinerer Arbeitseinheiten eingesetzt. Sie übernehmen zumeist Funktionen auf der Ebene der Bürosachbearbeitung (z.B. Personal- und Verwaltungsangelegenheiten sowie Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen). Die Tätigkeiten sind im einzelnen inhaltlich durch die Aufgaben der Behörde bestimmt, bei der der Beamte eingesetzt ist.
Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes
finden ihren Arbeitsplatz meistens bei den kommunalen Berufsfeuerwehren. Daneben können sie auch in Feuerwehrschulen tätig sein. Dort sind sie in der Regel für die Fahrzeug- und Gerätepflege sowie -instandhaltung verantwortlich.
Beamte im mittleren technischen Flurbereinigungsdienst
sind vor allem mit der technischen Ausführung von Maßnahmen zur Ordnung, Gestaltung und Entwicklung des ländlichen Raumes unter ökonomischen (wirtschaftlichen) und ökologischen (umweltschutztechnischen) Gesichtspunkten betraut. Sie übernehmen Aufgaben im Innen- oder Außendienst. Die Ausübung des Berufs ist an die Orte gebunden, an denen eine Behörde des Flurbereinigungsdienstes besteht. Die Bezeichnung der Behörde kann - bei gleicher Aufgabenstellung - in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein, so z.B. "Amt für Agrarstruktur" (Niedersachsen) oder "Verwaltung für Ländliche Neuordnung" (Sachsen).
Beamte im mittleren Justizvollzugsdienst
können als Stationsbeamte im Allgemeinen Vollzugsdienst, im Werkdienst, im Verwaltungsdienst in der Zahlstelle oder der Hauptgeschäftsstelle oder im Krankenpflegedienst in Arztgeschäftsstellen oder auf der Operationsstation tätig sein.
Beamte bei der Justizverwaltung (mittlerer Dienst)
arbeiten bei Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, beim Bundesgerichtshof und bei Staatsanwaltschaften. Sie sind dort vor allem als Geschäftsstellenverwalter, Protokollführer, Sachbearbeiter, Kostenbeamte, Anweisungs- und Urkundsbeamte tätig.
Beamte bei der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst)
sind in den Bereichen Arbeitsschutz, technischer Öffentlichkeitsschutz und Umweltschutz (Immissionsschutz) tätig. Sie überprüfen und kontrollieren im Wesentlichen, ob die ihnen zugewiesenen Betriebe alle Maßnahmen ordnungsgemäß einhalten. Sie können dabei im Innendienst hauptsächlich Sachbearbeitertätigkeiten wahrnehmen oder vor Ort im Außendienst in den Betrieben kontrollierende bzw. beratende Funktionen ausüben. Die Abnahme der Betriebsprüfungen erfolgt in der Regel ohne Voranmeldung.
Beamte bei der Kommunalverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst)
Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen für Beamte des mittleren nichttechnischen Dienstes in allen Kommunalverwaltungen des Bundesgebietes. Dazu zählen neben den Gemeinden und den Gemeindeverbänden auch gemeindliche Zweckverbände. Auch die Nichtgebietskörperschaften (z.B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern) sind mögliche Arbeitgeber. Oft sind Beamte bei den Kommunalverwaltungen im mittleren nichttechnischen Dienst beratend oder helfend tätig und vermitteln zwischen den Interessen der Gemeinde und der Bürger.
Die Arbeitsgebiete sind höchst unterschiedlich. Hier nur einige Beispiele: Sachbearbeiter in der Bürgerberatung erteilen beispielsweise Auskünfte über Zuständigkeiten und Öffnungszeiten und nehmen Wünsche bzw. Beschwerden aus der Bürgerschaft entgegen; Hilfssachbearbeiter im Rechnungsprüfungsamt führen die Kassen und Lagerkarteien; Vollzugsbeamte bei der Straßenverkehrsaufsicht führen Ermittlungen für die Zulassungsstelle und Zwangsstilllegungen durch. Lebensmittelkontrolleure sind für die Lebensmittel- und Handelsklassenüberwachung, für Betriebskontrollen sowie die Entnahme von Proben verantwortlich.
Beamte bei der Kommunalverwaltung (mittlerer technischer Dienst)
Einsatzmöglichkeiten für Beamte des mittleren technischen Dienstes bestehen in den technischen Diensten der Kommunalverwaltungen. Dazu zählen neben den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch gemeindliche Zweckverbände. Beamte des mittleren technischen Dienstes nehmen oft planende, überwachende und betreuende Aufgaben wahr. Im Bereich der Bautechnik (Hoch- und Tiefbau) führen sie beispielsweise Kontrollen von Bauarbeiten und Prüfungen des Baumaterials nach Menge und Güte sowie Flächen- und Massenberechnungen durch. Im Bereich des Maschinenbaus überwachen sie Arbeiten und unterstützen den Betriebsingenieur bei der Feststellung von Schäden und Störungen an technischen Anlagen und deren Behebung durch Firmen. In der Vermessungstechnik besteht ihre Aufgabe u.a. darin, Karteien von Bestandskarten und Arbeitsplänen zu erstellen, Flächenberechnungen und Hilfsberechnungen für die Kartierung sowie Feldvergleiche und Gebäudevermessungen durchzuführen. Im Garten- und Landbau arbeiten sie Vorschläge für die Freizeit- und Umweltgestaltung aus und sind verantwortlich für die Pflege von Grünanlagen in Freibädern und Sportplätzen.
Beamte bei Behörden der Länder (mittlerer nichttechnischer Dienst)
können beispielsweise im Allgemeinen Verwaltungsdienst, im Archivdienst, im Bibliotheksdienst, im Finanzverwaltungsdienst, im Justizdienst, im Justizvollzugsdienst, im Polizeivollzugsdienst, im Steuerverwaltungsdienst oder im Sozialverwaltungsdienst tätig sein.
Beamte bei Behörden der Länder (mittlerer technischer Dienst)
können beispielsweise im Bautechnischen Verwaltungsdienst, im Bergvermessungstechnischen Dienst, im Eichtechnischen Dienst, im Feuerwehrtechnischen Dienst, im Kartographischen Dienst, im Landwirtschaftlich-Technischen Dienst, im Vermessungstechnischen Dienst oder im Werkführerdienst tätig sein.
Polizeivollzugsbeamte beim Bundesgrenzschutz (mittlerer Dienst)
werden überwiegend bei der Grenzpolizei, der Luftsicherheit, der Bahnpolizei und dem Objektschutz eingesetzt. Sie können im mittleren Dienst im verbandsmäßig organisierten Polizeivollzugsdienst eingesetzt werden. Dazu gehören der Wach-, Posten- und Streifendienst sowie alle polizeilichen Tätigkeiten in geschlossenen Einsatzformen bis hin zu den Spezialeinsätzen der so genannten Grenzschutzgruppe 9. Sie können auch in einzeldienstlich organisierten Dienstzweigen bei der Grenz- oder Bahnpolizei tätig sein. Weiterhin kommen technisch orientierte Fachverwendungen in Frage, unter anderem in den Bereichen Informations- und Kommunikationswesen, Kraftfahrwesen, Waffenwesen, Technischer Dienst oder Sanitätsdienst.
Polizeivollzugsbeamte bei der Schutzpolizei (mittlerer Dienst)
üben ihren Beruf im Regelfall bei der Bereitschaftspolizei, im Einzeldienst (z.B. bei Polizeiwachen) oder im Verkehrsüberwachungsdienst aus. Darüber hinaus gibt es im mittleren Dienst der Schutzpolizei noch weitere Spezialfunktionen, z.B. Funksprecher in Einsatzleitstellen, Diensthundeführer, Ausbilder, Fortbilder, Verhaltenstrainer, Einstellungsberater, oder Funktionen in der Reiterstaffel, im Musikkorps, im Waffen-, Fernmelde-, Kraftfahrzeug- und Sanitätswesen. Hierfür ist in der Regel eine Spezialausbildung nötig. Dies gilt auch für den Einsatz bei der Wasserschutzpolizei.
Beamte bei der Steuerverwaltung (mittlerer Dienst)
sind vor allem im Finanzamt tätig und können dort z.B. in Veranlagungsstellen wie der Arbeitnehmerstelle oder Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle oder in Bereichen wie Finanzkasse, Kraftfahrzeugstelle, Grunderwerbssteuerstelle oder in der Vollstreckungsstelle eingesetzt werden. Daneben bestehen Ausübungsmöglichkeiten in der Oberfinanzdirektion, im Bundesamt für Finanzen sowie in Bildungsstätten.
Beamte in der Wehrverwaltung des Bundes (mittlerer technischer Dienst)
nehmen eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Sie können bei den verschiedenen Dienststellen der Bundeswehr eingesetzt werden. Dazu gehören: das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, Wehrtechnische Dienststellen, das Marinearsenal, Güteprüfstellen, Standortverwaltungen, Gerätedepots und Instandsetzungswerkstätten bei den Streitkräften.
Beamte bei der Zollverwaltung (mittlerer Grenzzolldienst und mittlerer Binnenzolldienst)
arbeiten vor allem im Zollabfertigungsdienst, im Grenzaufsichts- und im Steueraufsichtsdienst, wobei der Dienst an einem Flughafenzollamt als Grenzdienst gilt. Daneben werden Beamte des mittleren Dienstes als Mitarbeiter in der Verwaltung, Zahlstellenverwalter oder Kassenaufsichtsbeamte eingesetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Laufbahnwechsel vom Binnenzolldienst in den Grenzzolldienst oder umgekehrt möglich.
Besondere Fachrichtungen
Zu den besonderen Fachrichtungen des mittleren Dienstes gehören folgende Berufe bzw. Berufsabschlussbezeichnungen:
- Archivdienst als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv
- Bibliotheksdienst als Bibliotheksassistenten; Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek; Information und Dokumentation; Bildagentur
- Nautischer Dienst als Kapitäne
- Technischer Dienst: Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung, Staatlich geprüfte Chemotechniker, Gesellen, Facharbeiter, Handwerksmeister und Industriemeister in ihrem jeweiligen Beruf, Kartographen, Laboranten, Landkartentechniker, Operateure in Kernforschungseinrichtungen, Staatlich geprüfte Techniker, Techniker mit staatlicher Anerkennung, Strahlenschutztechniker in Kernforschungseinrichtungen, Vermessungstechniker, Werkstoffprüfer, Zeichner.
Voraussetzungen
Die schulischen Voraussetzungen können je nach Ausbildungsbereich und Ausbildungsbehörde variieren und sollten daher bei der jeweiligen Stelle erfragt werden.
Üblicherweise gilt jedoch: In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des mittleren Dienstes kann eingestellt werden, wer mindestens
- die mittlere Reife,
- den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
- eine für die Laufbahn geeignete Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- bzw. einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Außerdem sind von den Bewerbern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Zusätzlich müssen - je nach Ausbildungsbereich - bestimmte persönliche oder körperliche Anforderungen erfüllt werden: Nacht- und Schichtdiensttauglichkeit bei Anwärtern für den mittleren Dienst der Zollverwaltung. Tropentauglichkeit bei Anwärtern für den mittleren auswärtigen Dienst. Nachweis von technischen Kenntnissen bei Anwärtern für den mittleren technischen Dienst. In den meisten Bereichen gelten zudem bestimmte Altersgrenzen.
Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwei Jahre, in manchen Fachbereichen aber auch weniger. Er besteht aus einer fachtheoretischen Ausbildung in Lehrgängen und einer praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz sowie dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen.
Die Dauer der Ausbildung zum Beamten im mittleren technischen Flurbereinigungsdienst beträgt zwischen 3 und 4 ½ Jahren, da dem Vorbereitungsdienst die gesonderte Ausbildung zum Vermessungstechniker vorangestellt ist.
Der Vorbereitungsdienst im mittleren auswärtigen Dienst gliedert sich in einen theoretischen Einführungslehrgang von 4 ½ Monaten, eine praktische Ausbildung von 2 Monaten, eine Auslandsvertretung von 9 Monaten sowie einen Schlusslehrgang von 5 ½ Monaten.
Wenn der Bewerber nachweist, dass er Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Laufbahnbefähigung erforderlich sind, in einer gleichwertigen beruflichen Tätigkeit auch außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat, kann der Vorbereitungsdienst gekürzt werden.
Hat der Bewerber eine andere Ausbildung, die inhaltlich den Anforderungen entspricht, mit einer Prüfung abgeschlossen, die der Laufbahnprüfung gleichwertig ist, kann ihm die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes ganz ohne Vorbereitungsdienst zuerkannt werden.
Theoretische Ausbildung
Die fachtheoretische Ausbildung dauert in der Regel sechs Monate und findet an Verwaltungsfachschulen statt. Sie dient dazu, den Anwärtern die fachlichen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zur sachgemäßen Beurteilung und Bearbeitung der dem mittleren Dienst zugewiesenen Aufgaben notwendig sind.
Die Inhalte der theoretischen Ausbildung variieren je nach Ausbildungsbereich. Allgemein werden jedoch fachübergreifende und fachspezifische Inhalte gelehrt. Zu den fachübergreifenden Inhalten gehören eine berufliche und politische Grundbildung, rechtliche Grundlagen des öffentlichen Dienstes sowie Organisationstechniken. Die fachspezifischen Inhalte hängen von der jeweiligen Fachrichtung ab.
Ein Teil der Lehrveranstaltungen findet üblicherweise in Form von Übungen statt, in denen die Beamtenanwärter lernen, ihr Fachwissen bei der Lösung praktischer Fälle anzuwenden.
Praktische Ausbildung
In der praktischen Ausbildungsphase, die bei den einzelnen Ausbildungsstellen der Behörden stattfindet, lernen die Anwärter die Aufgaben, die Organisation und die Arbeitsweise der Verwaltung kennen. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, sie mit den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vertraut zu machen und zum selbstständigen Arbeiten anzuleiten. Auch sprachliche und schriftliche Gewandtheit wird eingeübt.
Die berufspraktische Ausbildung dauert in den meisten Laufbahnen des mittleren Dienstes insgesamt 18 Monate.
Prüfungen im mittleren Dienst
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
Diese dient der Feststellung, ob der Anwärter nach Fähigkeiten, Kenntnissen, Leistungen und Persönlichkeit für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der gewählten Fachrichtung geeignet ist.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Gegenstand sind Ausbildungsinhalte des Vorbereitungsdienstes, die sich nach der jeweiligen Laufbahn richten.
Diese Prüfung kann, sofern sie nicht bestanden wurde, einmal wiederholt werden. In Ausnahmefällen ist eine zweite Wiederholung zulässig.
Das Abschneiden in den Abschlussprüfungen ist ein entscheidender Faktor dafür, welche Aufgaben die künftigen Beamten übernehmen werden. Je besser der Notendurchschnitt, desto größer die Möglichkeiten für den Anwärter.



