Besonderheiten des Beamtenstatus
Beamte sind in ihrer jeweiligen Funktion Vertreter des Bundes oder der Länder. Daher wird von ihnen eine besondere Loyalität gegenüber ihrem "Dienstherren", dem Staat, Bund oder Land, erwartet. Bei Eintritt in das Dienstverhältnis bekräftigt der Beamte seine Pflicht zur Verfassungstreue bei seiner Vereidigung. Praktisch heißt das unter anderem, dass er auf sein Streikrecht verzichtet. Auf der anderen Seite genießen die Beamten einen sehr hohen Kündigungsschutz, eine hohe soziale Absicherung sowie geregelte Aufstiegsmöglichkeiten und haben einen krisensicheren Arbeitsplatz.
Doch neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile: Über Einsatzort und Aufgabenbereiche entscheidet der Dienstherr, im Zweifelsfall gegen den Willen des Beamten. Ferner sind die Chancen, in die Privatwirtschaft zu wechseln, in vielen Bereichen nicht besonders günstig.
Jeder Anwärter muss bereit sein, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Deshalb darf er nicht wegen einer vorsätzlichen Tat nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit vorbestraft sein.
Die Verdienstmöglichkeiten der Beamten mögen in manchen Tätigkeitsbereichen unter denen in der Wirtschaft liegen, doch Beamte haben den Vorteil, keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.
Abhängig vom Bildungsabschluss gibt es vier Laufbahngruppen vom einfachen bis zum höheren Dienst, für die jeweils verschiedene Voraussetzungen und Ausbildungsinhalte gelten.
Bewerber müssen im Regelfall einen so genannten Vorbereitungsdienst und eine Probezeit von bis zu drei Jahren bestehen, bevor sie endgültig ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden. Für spezielle Laufbahnen, so genannte “Laufbahnen besonderer Fachrichtungen“, ist anstelle des Vorbereitungsdienstes eine hauptberufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzuweisen.
Die Bezahlung
Die Bezahlung der Beamten ist im Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Neben einem Grundgehalt, das sich nach der Laufbahn richtet, gibt es Zulagen und einen Familienzuschlag für verheiratete Beamte und Beamte mit Kindern. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzuwendung) sowie vermögenswirksame Leistungen sind im Besoldungsgesetz geregelt. Das Gehalt steigt je nach Dienstalter, tariflichen Vereinbarungen und Leistung. Bereits 1997 wurde mit dem Dienstrechtsreformgesetz eine Leistungsbezahlung für Beamte eingeführt. Für besondere Leistungen können nun Prämien verteilt werden. Auch die Beförderung in eine höhere Besoldungsstufe ist von der Leistung abhängig.
Allgemeine Voraussetzungen
Neben den bildungsmäßigen Voraussetzungen müssen von den Bewerbern beamtenrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Ins Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden deutschen Bewerbern grundsätzlich gleichgestellt. Allerdings gilt dies nur für Funktionen, in denen auf die Ausübung durch deutsche Staatsangehörige aus bestimmten Gründen verzichtet werden kann. In jedem Fall sind einwandfreie Deutschkenntnisse Voraussetzung.
In der Regel darf zum Zeitpunkt der Einstellung das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (in Sachsen-Anhalt gilt die Vollendung des 35. Lebensjahrs, in Hessen das 36. Lebensjahr). Bei Schwerbehinderten erhöht sich diese Grenze auf das 40. Lebensjahr.
Bei Interessenten, die wegen der Betreuung von Kindern von einer Bewerbung vor Vollendung des 32. Lebensjahrs abgesehen haben, sind nach der Bundeslaufbahnverordnung ggf. je Kind drei Jahre bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren hinzuzurechnen.
In manchen Bereichen werden noch andere Einstellungsvoraussetzungen verlangt, z.B. die erfolgreiche Teilnahme an einem besonderen Auswahlverfahren.



