Die Ausführungsbestimmungen des SMAD-Befehls und einer auf den 21. Juni zurückdatierten Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission der Ostzone (DWK) sehen eine differenzierte Abwertung des alten Geldes vor: 70 RM können als "Kopfquote" zum Kurs von 1:1 umgetauscht werden; weitere Bargeldbestände werden im Verhältnis 10:1 abgewertet. Die Umwertung der Sparkonten erfolgt gestaffelt:


Die Durchführung einer Währungsreform in der Ostzone ist in erster Linie eine Abwehrmaßnahme gegen den entsprechenden Schritt in den Westzonen. Für die Bevölkerung in der Ostzone hat die Währungsreform daher auch keine einschneidenden Veränderungen zur Folge: Die Rationierung der meisten Waren bleibt weiter bestehen.
Erste Folgen der Währungsreform




