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Altersvorsorge ist teuer – viele Arbeitnehmer können oder wollen sich eine zusätzliche Altersversicherung nicht leisten. Das gilt insbesondere für Berufseinsteiger und Familien. Doch es gibt einen einfachen Weg, mithilfe des Arbeitgebers und des Staats eine zusätzliche Rente aufzubauen: die betriebliche Altersvorsorge. Lesen Sie hier, was die Betriebsrente so attraktiv macht.
Die gesetzliche Rente wird den Lebensstandard der jüngeren Arbeitnehmer nicht sichern, wenn sie erst einmal das Rentenalter erreichen. Sie müssen also zusätzlich fürs Alter vorsorgen. Dennoch wird die private Altersvorsorge von vielen stiefmütterlich behandelt: Nur ein Viertel der Deutschen haben eine Riester- oder Rürup-Rente abgeschlossen, trotzt staatlicher Förderung. Immerhin 37 Prozent haben bereits Anspruch auf eine Betriebsrente.
Betriebliche Altersvorsorge: Beliebt bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Und auch bei den anderen ist die Idee der Betriebsrente beliebt: 63 Prozent aller Befragten finden es wichtig, dass der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Das ergab eine Studie der Towers Watson Unternehmensberatung. Die Betriebsrente kann bei der Jobsuche durchaus den Ausschlag geben Arbeitgeber sehen daher die betriebliche Altersvorsorge als gutes Instrument, Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.
Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten gibt es in unterschiedlichen Formen:
Was viele nicht wissen: Jeder gesetzlich versicherte Arbeitnehmer hat ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsoge in seinem Unternehmen. Arbeitnehmer können auch in kleinen und mittleren Unternehmen für eine betriebliche Altersvorsorge ansparen, indem sie Teile ihres Gehalts umwandeln.
Gehaltsumwandlung und Direktversicherung
Für Arbeitgeber ist dieses Modell interessant, weil sie dabei Sozialabgaben sparen. Manche Unternehmen reichen diese eingesparten Gehaltsbestandteile an den Arbeitnehmer weiter – das ist allerdings eine Kulanzleistung, auf die Arbeitnehmer kein Anrecht haben.
Und so kommen Sie zu Ihrer Betriebsrente:
Der Vorteil der Direktversicherung: Sie verlieren die Ansprüche nicht, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.




